Als Unternehmer tragen Sie die oberste Verantwortung für die
Sicherheit aller Ihrer Beschäftigten, für die Besucher Ihres Unter-
nehmens, Ihre Nachbarn und sonstige Beteiligte.
Sie haben eine Organisation zu schaffen, welche alle Gefährdungen
auf das Mindestmögliche reduziert (gerichtsfeste Organisation i.S.
der üblichen Rechtsprechung).
Verletzten Sie Ihre Sicherungspflichten, spricht man von einem
“Organisationsverschulden” - daraus leiten sich nicht nur im “Falle
eines Falles” zivilrechtliche (Schadenersatz) und strafrechtliche
Haftungspflichten ab (z.B. § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz,
Strafgesetzbuch).
Ein Managementsystem, welches z.B. den Normforderungen der
DIN ISO 45001 entspricht, minimiert nicht nur die Gefahr, dass
etwas “übersehen” wird, es hilft auch bei der Exculpation - wenn
wirklich einmal etwas passiert.
Die zunehmende Eigenverantwortung der Unternehmen für Arbeitsschutz und Sicherheit wird von vielen Unternehmen als
angenehm empfunden. Sie bedeutet aber auch mehr Anspruch an das Risikomanagement und damit an die Organisation die-
ses Bereichs. Denn vielleicht aus Unkenntnis unterlassene Maßnahmen führen ebenso zum Organisationsverschulden.
Hier bietet sich ein systematisches Vorgehen, also die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems an. Wie kann ich Sie
dabei unterstützen?
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Zusammenfassung der vorhandenen Unterlagen und Dokumente und
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Beratung bei der Erstellung fehlender Dokumentation für ein Arbeitsschutzmanagementsystem
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Prozess- und Systemanalyse, Unterstützung bei der Konzeption eines AS-Managementsystems
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Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystem bzw.
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Integration in ein bestehendes Managementsystem (z.B. Qualitätsmanagementsystem) zum IMS
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Durchführung externer Systemaudits