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Als Unternehmer tragen Sie die oberste Verantwortung für die Sicherheit aller Ihrer Beschäftigten, für die Besucher Ihres Unter- nehmens, Ihre Nachbarn und sonstige Beteiligte. Sie haben eine Organisation zu schaffen, welche alle Gefährdungen auf das Mindestmögliche reduziert (gerichtsfeste Organisation i.S. der üblichen Rechtsprechung). Verletzten Sie Ihre Sicherungspflichten, spricht man von einem “Organisationsverschulden” - daraus leiten sich nicht nur im “Falle eines Falles” zivilrechtliche (Schadenersatz) und strafrechtliche Haftungspflichten ab (z.B. § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, Strafgesetzbuch). Ein Managementsystem, welches z.B. den Normforderungen der DIN ISO 45001 entspricht, minimiert nicht nur die Gefahr, dass etwas “übersehen” wird, es hilft auch bei der Exculpation - wenn wirklich einmal etwas passiert.
Die zunehmende Eigenverantwortung der Unternehmen für Arbeitsschutz und Sicherheit wird von vielen Unternehmen als angenehm empfunden. Sie bedeutet aber auch mehr Anspruch an das Risikomanagement und damit an die Organisation die- ses Bereichs. Denn vielleicht aus Unkenntnis unterlassene Maßnahmen führen ebenso zum Organisationsverschulden. Hier bietet sich ein systematisches Vorgehen, also die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems an. Wie kann ich Sie dabei unterstützen? Zusammenfassung der vorhandenen Unterlagen und Dokumente und Beratung bei der Erstellung fehlender Dokumentation für ein Arbeitsschutzmanagementsystem Prozess- und Systemanalyse, Unterstützung bei der Konzeption eines AS-Managementsystems Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystem bzw. Integration in ein bestehendes Managementsystem (z.B. Qualitätsmanagementsystem) zum IMS Durchführung externer Systemaudits
Arbeitsschutzmanagement