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Als Unternehmer tragen Sie nach §3 des Arbeitsschutzgesetzes die alleinige Verantwortung für eine sichere Gestaltung der Arbeits- plätze aller Íhrer Mitarbeiter. Sie können zwar Aufgaben delegieren, nicht aber diese Grundverantwortung. Nach §5 dieses Gesetzes haben Sie die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter zu beurteilen (”Gefährdungsbeurteilung”). Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Sie im §1, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen, welche Sie zu diesem wichtigen Thema beraten. Der für eine Erfüllung dieser Rechtspflicht notwendige Beratungsum- fang ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2. Ein “Meer” von Gesetzen, Verordnungen und Berufsgenossenschaft- lichen Vorschriften/Regeln und Technischen Regeln (z.B. die TRGS für den Umgang mit Gefahrstoffen) macht die Erfüllung dieser Rechts- pflichten so schwierig.
Nach § 19 Arbeitssicherheitsgesetz kann die Rechtspflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auch durch einen externen Dienstleister erfüllt werden. Hierzu darf ich Ihnen anbieten: Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV V2 Identifikation und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Risikoermittlung und Risikobeurteilung Formulierung von Betriebsanweisungen (BA) und Arbeitsanweisungen (AA) auf allen notwendigen Ebenen Umsetzung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz Identifikation von Gefahrstoffen und das Management des Umgangs mit ihnen (Sicherheitsdatenblätter/AA etc.) Identifikation notwendiger persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) für alle Betriebsangehörigen und Besucher regelmäßige und dokumentierte Unterweisung aller Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens regelmäßige Betriebsbegehungen, Begehungen der Arbeitsstätten Sichere Gestaltung der Gebäude, Flächen, Arbeitsplätze gemäß den zutreffenden Verordnungen Brand- und Explosionsschutz, Beleuchtung, Klima, Ergonomie und vieles andere mehr ...
Die häufigsten Fragen zum Thema sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG: www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Fachkraft/FAQ/FAQ.html
Arbeitssicherheit